Schulordnung der Realschule Harsewinkel

I Grundsätze für das Zusammenleben in unserer Schule

  1. Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest! Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, nämlich Mitschülern, Lehrern und Schulpersonal, sollten für dich selbstverständlich sein. Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, hat in anderen Gemeinschaften keine Schwierigkeiten.
  2. Vermeide jede Unterrichtsstörung! Es ist das Ziel der Schule, jedem Schüler / jeder Schülerin einen dem Leistungsvermögen entsprechenden Schulabschluss zu ermöglichen. Durch die Störung des Unterrichts gefährdest du nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den deiner Mitschüler / Mitschülerinnen
  3. Unterlasse alles, was die Gefühle deiner Mitschüler und Mitschülerinnen verletzt! Deine Freiheit endet da, wo das Recht deiner Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen und vor allem körperliche Gewalt werden von uns abgelehnt und gehören deshalb auch nicht in unsere Schule. Mit Angst kann keiner frei leben und lernen. Wir verhalten uns so, dass ein geordnetes und friedliches Zusammenleben in unserer Schule möglich ist. Es gibt keine grenzenlose Freiheit, sondern eine Freiheit in Grenzen.
  4. Lerne mit Konflikten angemessen umzugehen! Konflikte gibt es in jeder Gemeinschaft. Wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst, kannst du dich beschweren. Versuche zuerst, den Konflikt selbst friedlich zu regeln, bevor du dich an deinen Klassenlehrer, deine Vertrauenslehrer, an die Beratungslehrerin oder an die Schulleitung wendest. Bei der Konfliktlösung kann dir ein Schüler und eine Schülerin deines Vertrauens helfen.

II Teilnahme am Unterricht und Aufsicht der Schule

  1. Du musst regelmäßig und pünktlich an allen Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen. Wenn du krank bist, sorge dafür, dass die Schule sofort telefonisch (924910) benachrichtigt wird. Außerdem muss spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Versäumten Unterrichtsstoff musst du unaufgefordert nachholen. Bei Nichtteilnahme am Unterricht aus anderen Gründen müssen deine Eltern rechtzeitig, spätestens eine Woche vorher, einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dies gilt auch für Arztbesuche im Laufe des Vormittags! In diesen Fällen reicht nicht eine nachträgliche Entschuldigung.
  2. Wenn du länger als eine Woche nicht am Sportunterricht teilnehmen kannst, musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Dies bedeutet aber nicht, dass du in Randstunden nach Hause gehen kannst, denn es gibt bestimmte Aufgaben, die du trotzdem erledigen kannst. Frage also bitte immer vorher deine Sportlehrerin bzw. deinen Sportlehrer.
  3. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung trägt die Schule Verantwortung für dich. Wenn du dich ohne Erlaubnis der Aufsicht entziehst, bist du nicht mehr durch die Schule versichert. Das Schulgelände darf während der Schulzeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers verlassen werden. Solltest du dich vor oder nach dem Unterricht auf dem Schulgelände bzw. im Gebäude aufhalten, denke daran, dass andere Klassen noch Unterricht haben und verhalte dich rücksichtsvoll.

III Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  1. Die Anordnungen der Lehrerinnen /Lehrer des Schulzentrums musst du befolgen. Auf Befragen musst du jeder Lehrerin, jedem Lehrer deinen Namen nennen.
  2. Alle Einrichtungen der Schule - Räume, Möbel, Geräte und Lehrbücher - sind für dich da. Ihre Anschaffungen, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Für angerichtete Schäden - ob gewollt oder ungewollt - bist du verantwortlich und musst dafür einstehen. Entstehende Kosten müssen von deinen Eltern übernommen werden. Achte auch auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Licht und Heizung.
  3. Du bist für dein Eigentum selbst verantwortlich. Gehe auch mit dem Eigentum anderer achtsam um.
  4. Sprich bitte während der Schulzeit Deutsch bzw. die jeweilige Unterrichtssprache.
  5. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt allgemein Nikotin- und Alkoholverbot. Auch wenn du schon 16 Jahre bist und zu Hause rauchen und/oder Alkohol trinken darfst, ist das im schulischen Bereich nicht erlaubt. Denke daran, dass du durch dein einsichtiges Verhalten vor allem Vorbild für jüngere Mitschüler/innen bist und zum guten Ruf deiner Schule beiträgst.
  6. Alle Drogen (z.B. Alkohol, Zigaretten, Rauschgifte) sind gesundheitsschädlich und selbstverständlich auf dem Schulgelände verboten.
  7. Im Einzelnen gelten folgende Regeln: siehe Tabelle


Unerwünschtes Verhalten Begründung Konsequenz Umsetzung
Rauchen Verbot durch das Schulgesetz
Vorbildfunktion für Mitschüler
Gesundheitserziehung
1. schriftl. Mitteilung an die Eltern
2. weiterer Brief im Wiederholungsfall
Auswirkung auf die Kopfnote im Bereich Sozialverhalten/Kooperationsfähigkeit
ggf. Ordnungsmaßnahmen und/oder zusätzliche pädagogische Maßnahmen
Klassenlehrer
(nach Rückmeldung durch die Aufsicht)
Mitbringen oder Konsum von Alkohol und Drogen Verbot durch das Schulgesetz
Gesundheitserziehung
s.o.
- ggf. Mitteilung an die Polizei
Klassenlehrer/Schulleitung
(nach Rückmeldung durch die Aufsicht)
Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und ähnlichen Geräten Gefährdung von Mitgliedern der Schulgemeinde Einsammeln
Ordnungsmaßnahmen,
ggf. Polizei
Klassenlehrer/Schulleitung
Benutzung von Handys und MP3-Playern und anderen elektronischen Geräten:
Auf dem Schulgelände sind Handys, MP3-Player and andere elektonische Geräte zu jeder Zeit ausgeschaltet und nicht sichtbar zu tragen
Konzentration auf schulische Belange Einsammeln
Rückgabe am Ende des Folgetages durch die Schulleitung
im Wiederholungsfall Rückgabe an die Eltern durch die Schulleitung
Fachlehrer/Klassenlehrer/ Schulleitung
Kaugummikauen im Unterricht
Ich esse, kaue und trinke im Unterricht nur mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft
Ablenkung, Störung
respektloses Benehmen
individuelle Maßnahmen Fachlehrer
Tragen von Jacken und Kopfbedeckungen aller Art während des Unterrichts Gesundheitliche Aspekte
(zu warm angezogen sein in geheizten Räumen)
respektloses Verhalten
individuelle Regelung alle Kollegen
Verlassen des Schulgeländes während der allgemeinen Unterrichtszeit Verbot durch das Schulgesetz
Die Gewährleistung des Versicherungsschutz geht verloren.
1. schriftl. Mitteilung an die Eltern und
2. weiterer Brief im Wiederholungsfall
Auswirkungen auf die Kopfnote im Bereich Sozialverhalten/Kooperationsfähigkeit
ggf. Ordnungsmaßnahmen und/oder zusätzliche pädagogische Maßnahmen
Klassenlehrer nach Rückmeldung durch die Aufsicht
Verschmutzen der schulischen Anlagen, des schulischen Inventars;
Spucken
Umweltschutz
Hygiene
Verursachung von Mehrarbeit für das Schulpersonal
unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit
Beseitigung der Verschmutzung im Umkreis
im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Einzelfällen pädagogische Maßnahmen
alle Kollegen
Lauf- und Ballspiele im Gebäude Unfallgefahr
Gefahr von Beschädigungen
Einsammeln
z.B. zeitweise Ballverbot
Staffelung: 1 Woche, 2 Wochen etc.
Klassenlehrer/Fachlehrer
Sitzen auf Treppen, Fensterbänken und Geländern Sicherheitsaspekte
Fluchtwege freihalten
Behinderungen anderer Schulmitglieder
individuelle Maßnahmen Klassenlehrer/Fachlehrer
Aufenthalt im Verwaltungstrakt in den großen Pausen
(Jeder, der dort steht, hat auch ein Anliegen. Wer bei dem Lehrer am selben Tag noch Unterricht hat, klärt sein Anliegen vor- oder nach dieser Stunde.)
Auch Lehrer brauchen Pause! Wegschicken alle Kollegen


Pausenordnung

  1. Aufenthaltsbereiche
    Alle Schülerinnen und Schüler halten sich während der Pausen auf den Schulhöfen der Realschule oder der Hauptschule auf. Außerdem sind der Eingangsbereich zum Pausenhof und zum Haupteingang sowie das Erdgeschoss des Atriums geöffnet. Der Lichthof und die Flure sind kein Pausenbereich. Ebenso ist der Aufenthalt zwischen den Türen des Haupteingangs und im Außenbereich vor dem Haupteingang nicht gestattet. Hinweis: Während der Pausen können die SchülerInnen die Pausenhöfe nicht wechseln. Sie entscheiden sich zu Beginn der Pause. auf welchem Schulhof sie die Pause verbringen möchten.
  2. Regenpause
    Die Regenpause wird durch wiederholtes Klingelzeichen bekannt gegeben In der Regenpause ist der Realschulschulhof freigegeben Ebenfalls ist der Aufenthalt im Erdgeschoss des Lichthofes erlaubt.
  3. Dritte große Pause (zwischen 6. und 7. Stunde)
    In der dritten großen Pause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf den obengenannten Pausenflächen der Realschule aufhalten. Bei Regen steht auch der Lichthof als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
  4. Pausenende
    Das Ende der drei großen Pausen wird durch ein Klingelzeichen 2 Minuten vor Unterrichtsbeginn angekündigt. Beim Ertönen dieses Klingelzeichens begeben sich die Schülerinnen und Schüler direkt zu ihren Klassenräumen.
    Zum Unterricht im naturwissenschaftlichen Trakt werden die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit von dem Fachlehrer am Vertretungsplan abgeholt. Diese Regelung gilt in jedem Fall für Vertretungsstunden.
  5. Der Bereich der Fahrradständer ist freizuhalten.

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